In Wohnungseigentümergemeinschaften scheitern gute Sanierungskonzepte selten an der Bauphysik – sondern an der Versammlung.
Wer die Mehrheit will, braucht drei Dinge: verständliche Zahlen, eine faire Verteilung der Lasten und einen Zeitplan, der die Rücklage nicht überfordert. Alles andere ist Detailarbeit.
1. Rechnen Sie pro Wohnung, nicht pro Gebäude
612.000 € Gesamtkosten klingen nach Katastrophe. 4.900 € Eigenanteil je Wohneinheit nach Förderung, verteilt auf drei Jahre und finanziert über die bestehende Rücklage, klingt machbar. Es ist dieselbe Zahl.
2. Zeigen Sie die Kosten des Nichtstuns
Jede Beschlussvorlage sollte eine Vergleichsspalte enthalten: Was passiert, wenn nichts entschieden wird? Steigende Energiekosten, sinkende Vermietbarkeit, teurere Instandsetzung in fünf Jahren und wegfallende Fördersätze summieren sich meist schneller als die Sanierungskosten selbst.
3. Trennen Sie Instandhaltung von Modernisierung
Ein Teil der Kosten wäre ohnehin angefallen – ein Dach, das undicht ist, muss so oder so gemacht werden. Wird die Dämmung gleich mit erledigt, zahlt die Gemeinschaft nur die Differenz. Diese Trennung sauber darzustellen, hat in unseren Projekten mehr Beschlüsse gerettet als jedes technische Argument.
4. Bereiten Sie zwei Varianten vor
Eine Versammlung, die zwischen zwei Optionen wählen darf, entscheidet eher als eine, die nur Ja oder Nein zu einem Paket sagen kann. Wir bereiten deshalb grundsätzlich eine sparsame und eine ambitionierte Variante vor – mit jeweils vollständiger Kosten- und Förderrechnung.
Praxistipp zur Terminplanung
Fördermittelanträge müssen vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Planen Sie zwischen Beschluss und Vergabe mindestens acht Wochen ein – und lassen Sie den Beschluss die Verwaltung ausdrücklich zur Antragstellung ermächtigen.
5. Lassen Sie die Zahlen von außen präsentieren
Eine neutrale Person, die keinen Auftrag verkauft, wird in der Versammlung anders gehört als der Beirat oder die Verwaltung. Wir präsentieren die Ergebnisse auf Wunsch selbst und beantworten die Fragen direkt – das nimmt der Diskussion die Schärfe.
Häufige Fragen
Welche Mehrheit ist nötig?
Bauliche Veränderungen können in der Regel mit einfacher Mehrheit beschlossen werden; die Kostenverteilung folgt dann besonderen Regeln. Das sollte die Verwaltung im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.
Können Fördermittel für die WEG beantragt werden?
Ja, die Gemeinschaft ist antragsberechtigt. Bei Maßnahmen am Sondereigentum kann zusätzlich der einzelne Eigentümer beantragen.
Beschlussvorlage vorbereiten lassen
Wir erstellen die Entscheidungsgrundlage und präsentieren sie auf Wunsch in Ihrer Eigentümerversammlung.






