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Der belastbare Ausweis: berechnet aus Gebäudehülle und Anlagentechnik, unabhängig davon, wie sparsam geheizt wird.

  • Erfassung von Bauteilen, Flächen, Fenstern und Wärmeerzeuger
  • Pflicht bei kleineren Wohngebäuden mit Baujahr vor 1978 ohne entsprechende Nachrüstung
  • Enthält Modernisierungsempfehlungen und ist die Basis für den iSFP

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Erstellung des Energieausweises verwendet. Pflicht sind nur Kontakt und Anschrift – alle weiteren Angaben helfen uns, Ihren Ausweis schneller und genauer zu erstellen.

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Gut zu wissen

Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller geht es. Fehlende Angaben ergänzen wir im Zweifel telefonisch oder vor Ort.

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Die Rechner geben eine erste Orientierung. Für die verbindliche Planung schauen wir uns Ihr Gebäude vor Ort an.

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