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Heizungsförderung: So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen

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Hausmodell, Wärmepumpenmodell, Taschenrechner und farbige neutrale Register liegen auf einem Tisch.

Die Heizungsförderung wirkt auf den ersten Blick großzügig und auf den zweiten kompliziert. Der Grund: Sie besteht aus mehreren Bausteinen, die sich addieren – aber nur bis zu einer Obergrenze.

Die Bausteine im Überblick

  • Grundförderung: ein fester Prozentsatz der förderfähigen Investitionskosten für jede förderfähige Heizungsanlage
  • Klimageschwindigkeitsbonus: ein Aufschlag für alle, die eine funktionierende fossile Heizung frühzeitig austauschen
  • Einkommensbonus: ein Aufschlag für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer unterhalb einer Einkommensgrenze
  • Effizienzbonus: ein Aufschlag für besonders effiziente Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdreich als Quelle

Alle Boni zusammen sind gedeckelt. Wer rechnerisch über die Obergrenze kommt, bekommt trotzdem nur den Maximalsatz – und wer die Reihenfolge durcheinanderbringt, bekommt am Ende gar nichts.

Warum hier keine Prozentsätze stehen

Die Fördersätze und Bonusstufen werden regelmäßig angepasst – zuletzt im Sommer 2026. Jede Zahl in einem Blogartikel ist deshalb nach kurzer Zeit überholt. Was für Ihr Gebäude nach heutigem Stand herauskommt, rechnet unser Förderrechner aus, den wir zentral aktuell halten.

Die drei häufigsten Fehler

1. Der Vertrag wird zu früh unterschrieben

Die Förderung setzt voraus, dass der Antrag vor der verbindlichen Beauftragung gestellt ist. Ein Angebot einzuholen ist unproblematisch. Sobald aber unterschrieben ist, ist die Förderung für diese Maßnahme verloren – ohne Ausnahme und ohne Kulanz.

2. Die Anlage ist zu groß dimensioniert

Wer die Heizung tauscht, bevor Dach oder Fenster gemacht sind, dimensioniert nach dem aktuellen, schlechten Zustand. Die Anlage ist dann dauerhaft überdimensioniert, taktet häufiger und verbraucht mehr Strom – bei gleichzeitig höheren Anschaffungskosten.

3. Der Verwendungsnachweis wird vergessen

Der Zuschuss wird erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert den bereits bewilligten Betrag. Wir setzen deshalb bei jedem Antrag eine Wiedervorlage.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Angebot des Fachbetriebs mit Aufschlüsselung der Positionen
  • Nachweis über das Baujahr des Gebäudes und der alten Heizung
  • Bei Einkommensbonus: Steuerbescheide der letzten beiden Jahre
  • Bestätigung des Energie-Effizienz-Experten, sofern erforderlich

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag selbst stellen?

Technisch ja, praktisch ist es fehleranfällig. Die meisten Ablehnungen, die wir sehen, entstehen durch unvollständige Anlagen oder eine falsch gewählte Bonuskombination.

Gilt die Förderung auch für Vermieter?

Die Grundförderung ja, der Einkommensbonus nicht – der ist selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Förderung für Ihr Gebäude prüfen

Wir rechnen Ihnen die Bonuskombination für Ihren konkreten Fall durch – bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Sie unverbindlich und zeigen Ihnen, welche Förderung für Ihr Gebäude realistisch ist.

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was für Ihr Gebäude realistisch ist

Unverbindlich, ohne Folgeverpflichtung – und mit einer ehrlichen Einschätzung, ob sich der Aufwand für Sie lohnt.