EEE-Cloud Energieberatung

06222 3052805

Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr

info@eee-cloud.de

Schreiben Sie uns

Sanieren im Mehrfamilienhaus: So überzeugen Sie die Eigentümerversammlung

·

,

In Wohnungseigentümergemeinschaften scheitern gute Sanierungskonzepte selten an der Bauphysik – sondern an der Versammlung.

Wer die Mehrheit will, braucht drei Dinge: verständliche Zahlen, eine faire Verteilung der Lasten und einen Zeitplan, der die Rücklage nicht überfordert. Alles andere ist Detailarbeit.

1. Rechnen Sie pro Wohnung, nicht pro Gebäude

612.000 € Gesamtkosten klingen nach Katastrophe. 4.900 € Eigenanteil je Wohneinheit nach Förderung, verteilt auf drei Jahre und finanziert über die bestehende Rücklage, klingt machbar. Es ist dieselbe Zahl.

2. Zeigen Sie die Kosten des Nichtstuns

Jede Beschlussvorlage sollte eine Vergleichsspalte enthalten: Was passiert, wenn nichts entschieden wird? Steigende Energiekosten, sinkende Vermietbarkeit, teurere Instandsetzung in fünf Jahren und wegfallende Fördersätze summieren sich meist schneller als die Sanierungskosten selbst.

3. Trennen Sie Instandhaltung von Modernisierung

Ein Teil der Kosten wäre ohnehin angefallen – ein Dach, das undicht ist, muss so oder so gemacht werden. Wird die Dämmung gleich mit erledigt, zahlt die Gemeinschaft nur die Differenz. Diese Trennung sauber darzustellen, hat in unseren Projekten mehr Beschlüsse gerettet als jedes technische Argument.

4. Bereiten Sie zwei Varianten vor

Eine Versammlung, die zwischen zwei Optionen wählen darf, entscheidet eher als eine, die nur Ja oder Nein zu einem Paket sagen kann. Wir bereiten deshalb grundsätzlich eine sparsame und eine ambitionierte Variante vor – mit jeweils vollständiger Kosten- und Förderrechnung.

Praxistipp zur Terminplanung

Fördermittelanträge müssen vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Planen Sie zwischen Beschluss und Vergabe mindestens acht Wochen ein – und lassen Sie den Beschluss die Verwaltung ausdrücklich zur Antragstellung ermächtigen.

5. Lassen Sie die Zahlen von außen präsentieren

Eine neutrale Person, die keinen Auftrag verkauft, wird in der Versammlung anders gehört als der Beirat oder die Verwaltung. Wir präsentieren die Ergebnisse auf Wunsch selbst und beantworten die Fragen direkt – das nimmt der Diskussion die Schärfe.

Häufige Fragen

Welche Mehrheit ist nötig?

Bauliche Veränderungen können in der Regel mit einfacher Mehrheit beschlossen werden; die Kostenverteilung folgt dann besonderen Regeln. Das sollte die Verwaltung im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.

Können Fördermittel für die WEG beantragt werden?

Ja, die Gemeinschaft ist antragsberechtigt. Bei Maßnahmen am Sondereigentum kann zusätzlich der einzelne Eigentümer beantragen.

Beschlussvorlage vorbereiten lassen

Wir erstellen die Entscheidungsgrundlage und präsentieren sie auf Wunsch in Ihrer Eigentümerversammlung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Sie unverbindlich und zeigen Ihnen, welche Förderung für Ihr Gebäude realistisch ist.

Kostenloses Erstgespräch

Wir sagen Ihnen in 20 Minuten,
was für Ihr Gebäude realistisch ist

Unverbindlich, ohne Folgeverpflichtung – und mit einer ehrlichen Einschätzung, ob sich der Aufwand für Sie lohnt.