Förderung ist kein Bonus, den man am Ende beantragt – sie entscheidet mit, welche Maßnahme Sie in welchem Jahr umsetzen. Deshalb gehört sie an den Anfang der Planung.
Die Programme, mit denen wir täglich arbeiten
▣
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)
Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Lüftung und Anlagentechnik – kombinierbar mit dem iSFP-Bonus.
▣
Heizungsförderung (KfW 458)
Grundförderung plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus für den Tausch fossiler Heizungen.
▣
KfW-Effizienzhaus (261)
Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus – inklusive Baubegleitung.
▣
Landes- und Kommunalprogramme
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und über 40 kommunale Töpfe in der Region – oft kumulierbar.
▣
Steuerliche Förderung (§ 35c)
Abschreibung über mehrere Jahre – manchmal die bessere Wahl, wenn Zuschüsse nicht in Frage kommen.
▣
Gewerbe & Kommunen
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz sowie Beratungsmodule für Nichtwohngebäude.
Was wir übernehmen
- Prüfung, welche Programme für Ihr Vorhaben kombinierbar sind
- Berechnung der maximalen Förderhöhe und der Eigenanteile
- Antragstellung als Energie-Effizienz-Experte inklusive aller Nachweise
- Fristenüberwachung – Anträge müssen vor Auftragsvergabe gestellt sein
- Verwendungsnachweis und Bestätigung nach Durchführung
Wichtig: Reihenfolge einhalten
Fast alle Zuschussprogramme setzen voraus, dass der Antrag gestellt ist, bevor Sie den Handwerksvertrag unterschreiben. Ein Angebot einzuholen ist unproblematisch – die Beauftragung nicht. Sprechen Sie uns an, bevor Sie zusagen.
Förderung prüfen lassen
Wir sagen Ihnen in einem kurzen Gespräch, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen und was realistisch drin ist.

