Der belastbare Ausweis: berechnet aus Gebäudehülle und Anlagentechnik, unabhängig davon, wie sparsam geheizt wird.
- Erfassung von Bauteilen, Flächen, Fenstern und Wärmeerzeuger
- Pflicht bei kleineren Wohngebäuden mit Baujahr vor 1978 ohne entsprechende Nachrüstung
- Enthält Modernisierungsempfehlungen und ist die Basis für den iSFP
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Erstellung des Energieausweises verwendet. Pflicht sind nur Kontakt und Anschrift – alle weiteren Angaben helfen uns, Ihren Ausweis schneller und genauer zu erstellen.
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Gut zu wissen
Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller geht es. Fehlende Angaben ergänzen wir im Zweifel telefonisch oder vor Ort.
Lieber persönlich?
Die Rechner geben eine erste Orientierung. Für die verbindliche Planung schauen wir uns Ihr Gebäude vor Ort an.

